

Die neuesten Daten für die Verweildauer von Patientinnen und Patienten in den deutschen Krankenhäusern weisen im Jahr 2005 durchschnittlich je Person 8,6 Tage stationären Aufenthalt aus. Die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes (aktualisiert vom 22.12.2006) zeigen einen wesentlichen Trend auf. Während im Jahr 1991 durchschnittlich 14 Tage errechnet wurden, sank die Tageszahl kontinuierlich bei gleichzeitig ebenfalls sinkender Bettenauslastung (1991: 84,1% / 2005: 75,6%).
Es ist plausibel, für die nächsten Jahre eine weiter sinkende durchschnittliche Verweildauer zu prognostizieren. Die Schätzungen von Ernst & Young geben für 2010 eine Rate von 6,6 Tagen, für 2015 eine von 5,3 und für 2020 eine von 4 Tagen an. Das entspricht etwa der heutigen Verweildauer in den dänischen Krankenhäusern, die eine Vorreiterrolle einnehmen.
Gründe für diese in den Industriestaaten festzustellende Tendenz ist der medizinisch-technische Fortschritt und der Kostendruck. Während es früher betriebswirtschaftlich reizvoll war, unterbelegte Betten durch möglichst langen vertretbaren Krankenhausaufenthalt auszulasten, ist das heute aufgrund der vorgegebenen diagnosebezogenen Fallgruppen-Vergütung (DRG) umgekehrt: wird eine Patientin oder ein Patient früher aus der Klinik entlassen als es dem durchschnittlichen vergleichbaren Krankheitsfall entspricht, dann ist das positiv für die Erträge des Hauses – und umgekehrt.
Der Kostendruck auf die stationären Einrichtungen wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Die durchschnittlichen Behandlungskosten je Person und Jahr beliefen sich 2004 auf 3.350 Euro und lagen damit um über 4 Prozent höher als im Vorjahr (Wikipedia März 2007). Fortschritte in der medizinischen Forschung führen unter anderem häufig zu Kostensteigerungen im Bereich der Apparatemedizin – und die Bezahlung des qualifizierten Fachpersonals in Deutschland liegt eher in der unteren Hälfte der Vergleichsdaten in den europäischen Nachbarstaaten. Die übliche Aufteilung der Ausgaben: 70% Personalkosten, 30% Sachkosten. Also ist auch von daher nicht mit einer Kostenreduktion zu rechnen.
Starker Kostendruck kann dazu führen, dass Kranke vorzeitig aus der Klinik entlassen werden und zuhause Probleme mit der Rekonvaleszenz haben, die auch zu akuten Verschlechterungen ihres Gesundheitszustandes und zur (teuren) Wiedereinweisung ins Krankenhaus führen können.
Andererseits wächst die Gefahr von bakteriellen, viralen, und durch Prione und Pilze verursachte Infektionen mit der Aufenthaltslänge in der Klinik – selbst bei dem in Deutschland zweifellos hohen Standard der Hygiene. Außerdem empfinden viele Menschen die Zeit im Krankenhaus auch als psychische Belastung je nach Anforderung aus ihrem privaten, familiären Umfeld.
Patientin und Patient sollten also möglichst früh entlassen werden, wenn die medizinische Beurteilung ihres Gesundheitszustands dies erlaubt und ein qualifizierter Übergang in das möglichst selbstbestimmte Leben zuhause realistisch ist.
Patienten- und Pflege-Hotels können in der Vorbereitung und in der Folge von Klinikaufenthalten eine deutliche qualitative Verbesserung leisten, die gleichzeitig auch Kosten reduziert. Eine allgemein anerkannte Definition für solche Einrichtungen gibt es noch nicht.
Unter Patienten-Hotel kann man eine Einrichtung verstehen, in der prä-operative und post-operative Pflege und Versorgung stattfindet. Medizinisch-pflegerische Zuverlässigkeit verbindet sich mit der auf den Gast individuell orientierten Kommunikation (Familienangehörige, Freundschafts-, Nachbarschaftskreis, Serviceleistung...) oder auch Rückzugsmöglichkeit in einer Atmosphäre individueller Gastlichkeit. Ein Patienten-Hotel befindet sich meist auf dem Gelände einer Klinik oder in erreichbarer Nachbarschaft.
Ein Pflege-Hotel übernimmt vergleichbare Leistungen, steht meist in Verbindung mit einer stationären Pflegeeinrichtung (Altenpflege, Spezialpflege-Einrichtungen...) und / oder mit Häusern des Pflege-Wohnens und Appartementhäusern.
Der Vereinfachung halber werden in diesem Text beide Bezeichnungen synonym verwendet.
Sinn jeder medizinischen Behandlung ist die Heilung von Krankheit, das Stoppen oder das Verlangsamen von Krankheitsprozessen, die nicht zu heilen sind, die Beseitigung oder die Milderung von Schmerz und von körperlichen und psychischen Einschränkungen mit dem Ziel, dass jeder Mensch eine möglichst umfassende selbstbestimmte Lebensgestaltung (wieder-) erreicht. Fast Alle betrachten ihre „eignen vier Wände“ als eine zentrale Voraussetzung für die angestrebte Lebensqualität. In den meisten Fällen heißt deshalb das Motto: „ambulant vor stationär“. Das lässt sich bei vielen als notwendig erkannten medizinischen Eingriffen nicht oder nur unter intelligenten Rahmenbedingungen erreichen. Soll also der Eingriff auf die operativ zwingende Mindest-Verweildauer im Krankenhaus begrenzt sein, so ist ein professionelles Management einschließlich sozialer Kompetenz gefordert:
- die Vorbereitung auf die Operation muss qualifiziert und zügig erfolgen. Das kann teilweise zuhause durchgeführt werden. Vorbereitende medizinische Untersuchungen werden aber oft in der ersten Phase des Krankenhausaufenthalts durchgeführt, sind normalerweise zeitaufwändig und sind notgedrungen Teil der oft stressigen Arbeitsatmosphäre der Klinik.
- nach der Operation können sich Erholungsprozess, Wundversorgung, Vorbereitung zur Rehabilitation, psychischen Belastungen von Patientin und Patient und deren Bedürfnis nach sozialer Kommunikation oder nach Ruhe mit den Arbeitsbedingungen der Station reiben. Gleichzeitig kann vom Krankenbett in der Klinik die Rückkehr in die eigene Wohnung nicht optimal vorbereitet werden
Die Koppelung mit einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) ist sinnvoll.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) definiert auf der Grundlage der www.die-gesundheitsreform.de: „Medizinische Versorgungszentren sind Einrichtungen für eine ambulante und fachübergreifende Zusammenarbeit von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen.“. Die ärztliche Kompetenz sollte erweitert werden durch die Zusammenarbeit mit Angehörigen nichtärztlicher Heilberufe. Als Vorteile dieser Konstruktion werden vom BMG benannt:
In Deutschland gibt es zum Zeitpunkt Frühjahr 2007 etwa 660 solcher Zentren (jeweils aktuelle Zahlen und Adressen siehe Bundesministerium für Gesundheit).
Um im hier beschriebenen Kontext eine Strategie aus der Kooperation zwischen Krankenhaus, Patienten-Hotel und Medizinischem Versorgungszentrum zu entwickeln, ist eine gegenseitige EDV-Vernetzung notwendig. Stichworte: „IT-Vernetzung im Gesundheitswesen“ , „eHealth“, „Telemedizin“...
Den mit einer solchen Vernetzung verursachten Kosten stehen folgende Vorteile gegenüber: gute Dokumentenbasis für alle behandelnden Fachleute, bessere Sicherung der Dokumente, Vermeidung von Doppel- und Mehrfachuntersuchungen, automatische Kontrolle von Medikamenten-Unverträglichkeiten, Zeitgewinn, Übertragbarkeit von Patienten-Daten und automatischen Alarmierungsschwellen auch aus der eigenen Wohnung mit hohem Sicherheitsgewinn…
Analog zum Versorgungsvertrag zwischen Pflegekasse und Pflegeeinrichtung (siehe SGB XI, § 72) können Verträge zwischen qualifizierten Patienten-/Pflege-Hotels und Krankenkassen abgeschlossen werden. „Qualifiziert“ heißt:
(einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Einrichtung und Krankenkasse)
Im Übrigen gelten die üblichen Verordnungen und Überweisungen durch die Hausärztinnen und Hausärzte.
Im Normalfall können die Vorbereitungen auf einen Klinikaufenthalt problemlos durch die hausärztliche Betreuung erfolgen oder werden in der Klinik selbst organisiert. Für bestimmte Gruppen ist das nicht immer optimal:
Insbesondere bei periodischen Behandlungen in einer Klinik können Zwischenphasen in einem Patientenhotel zu erheblichen Verbesserungen für Kranke beitragen: als Beispiel können Chemo- und Bestrahlungstherapien gelten.
Der Schwerpunkt des Dienstleistungsangebotes eines Patienten-Hotels liegt in der unmittelbaren Zeit nach dem Klinikaufenthalt.
In der postnatalen Phase kann ein Patienten-Hotel für erhebliche Verbesserungen für Mutter, Neugeborenes, Vater und Geschwister sorgen. Nach dem dann möglichen sehr kurzen Verweilen in der Klinik kann die Erholungsphase der Mutter, die Sorge für das Neugeborene, die Begleitung durch Familie und Freundeskreis, die Vorbereitung auf das neue Leben zuhause optimiert werden.
Eine große Gruppe von Menschen muss in der nachoperativen Zeit zur weiteren Heilbehandlung in der Klinik bleiben. Erst ab einem Zeitraum von mindestens drei Wochen notwendiger Anschluss-Heilbehandlung ist eine Überweisung in eine Einrichtung der Rehabilitation möglich. Das bedeutet, dass vom Tage der Operation an bis zum Abschluss der Heilbehandlung in der Klinik ein Akut-Bett belegt bleibt. Das muss nicht die beste Möglichkeit für die Kranken sein und ist unter den DRG Abrechnungsbedingungen meist auch betriebswirtschaftlich nicht optimal. Anschlussheil- und Anschlusspflegebehandlung in einem Patienten- oder Pflegehotel können hier eine deutliche Qualitätssteigerung bringen. Das Gleiche gilt auch für frühe Entlassungen aus Reha-Kliniken.
Die Möglichkeit einer solchen Kombination zwischen Klinik, MVZ und Patientenhotel
Die Felder der Pflegepraxis erfolgen analog AEDL (Aktivitäten und Existenzielle Erfahrungen des Lebens): Kommunizieren / Sich bewegen / Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten / Sich pflegen / Essen und trinken / Ausscheiden / Sich kleiden / Ruhen und schlafen / Sich beschäftigen / Sich als Mann und Frau fühlen und verhalten / Für eine sichere Umgebung sorgen / Soziale Bereiche des Lebens sichern / Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen).
Laut Statistischem Bundesamt (2006, gerundet) wurden im Jahr 2005 Patientinnen und Patienten in Krankenhäuser eingewiesen, die bei rund 16,8 Millionen Fällen und einer durchschnittlichen Verweildauer von 8,6 Tagen zu 144,5 Millionen Belegungstagen führten. Wenn man als realistische Größe annimmt, dass 10% der klinischen Belegungstage in die Belegung von Patienten-Hotels umgewandelt werden können, dann wären das rund 14 Millionen Belegungstage im Jahr.
Laut Deutsche Patienten Hotel (DPH) GmbH liegen die Kosten eines Bettes pro Tag im Patienten-Hotel um 80 bis 100 Euro unter den Kosten eines Akutbettes im Krankenhaus. Daraus ergäbe sich eine rechnerische Kostenersparnis von etwa 1,3 Milliarden Euro jährlich, bei tendenziell gleicher und/oder besserer Aufenthaltsqualität.
Ein noch nicht abzuschätzendes Potential ist das der gesundheitsbewussten Selbstzahler: ein Pflege-Hotel im Verbund mit einem Medizinischen Versorgungszentrum kann Vorsorge-Pakete („großer Gesundheits-Check“) und Präventionsschulungen durchführen, die kompakt und umfassend in individuellem Ambiente stattfinden.
Die Standort-Auswahl für ein Pflege-Hotel oder ein Patienten-Hotel ist nicht beliebig. In beiden Fällen muss eine öffentliche Infrastruktur zur Verfügung stehen oder nachgearbeitet werden, die die Vorteile solcher Projekte wirksam werden lassen:
Architektur ist umfassender als die Kombination von Funktionalität und Form. Sie muss sich an den Maßstäben des kommunalen Orts und seiner Identität orientieren und ihn gegebenenfalls verbessern. Auch die Kombination von Patienten-/ Pflege-Hotel mit einem Medizinischen Versorgungszentrum muss neben der vorauszusetzenden medizinischen und pflegerischen Qualität neue Herausforderungen beantworten:
Medizinisch: Kompetenz Klinik, Kompetenz MVZ, Kompetenz HausärztInnen.
Pflegerisch: Kernkompetenz des Pflegerischen Diensts (Pro Seniore + ambulante Dienste)
Hotel und Logistik